§ 1 ZPOSachliche ZuständigkeitDie sachliche Zuständigkeit der Gerichte wird durch das Gesetz über die Gerichtsverfassung bestimmt. |
§ 1 ZPOSachliche ZuständigkeitDie sachliche Zuständigkeit der Gerichte wird durch das Gesetz über die Gerichtsverfassung bestimmt. |